• Hallimasche

    Hallimasche

Baumkontrolle

Die Sichtkontrolle (Regelkontrolle) nach ÖNORM L 1122 stellt eine fachkundige Befundung eines Baumes dar und wird vom Boden aus durchgeführt. Sie teilt sich in die Pflege- und die Verkehrssicherheitsskontrolle. Die regelmäßig vorgenommenen Kontrollgänge und deren Ergebnisse werden dokumentiert ( Baumkataster).

Grundlage für Umfang und Häufigkeit von visuellen Baumkontrollen ist die ÖNORM L1122 bzw. in Deutschland die Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie – FLL 2004).

Bei der Baumkontrolle werden Symptome, die ein Baum z. B. als Reaktion auf Holzfäulen zeigt, erkannt und richtig beurteilt. Durch die richtige Interpretation der Schadsymptome unter Berücksichtigung von Vitalität, Kompensationsfähigkeit und statischer Grundsicherheit lässt sich die Verkehrssicherheit eines geschädigten Baumes in den meisten Fällen ohne technischen Aufwand beurteilen und die erforderlichen Pflegemaßnahmen festlegen.

Nach jedem sicherheits- und baumrelevantem Ereignis (zB extreme Witterungsereignisse, Schadensfällen, erheblichen Veränderungen im Baumumfeld, erheblichen Eingriffen in den Baum) ist innerhalb eines angemessenen Zeitraumes eine Kontrolle vorzunehmen. Diese Baumkontrolle begnügt sich mit einer Kontrolle der Verkehrssicherheit bzg. Astbruch bzw. Veränderungen im Standraum (Standsicherheit). (Quelle: ÖNORM L 1122)

In den seltenen Fällen bei denen mittels Sichtkontrolle keine sichere Einschätzung der Verkehrssicherheit getroffen werden kann, sind weiterführende Untersuchungen erforderlich.

 

  • Insekten
  • Lichtraumprofil
  • Totholz
  • Zwiesel