Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht trifft im Normalfall den Besitzer des Baumes, der im Schadensfall haftet. Fachmännische und regelmäßige Kontrollen schränken das Risiko weitgehend ein. Eine schriftliche Dokumentaion (Baumkataster) ist für Ihre Absicherung unerlässlich.

Achtung: Bei der Beweissicherung im Fall einer Haftung für Schäden durch umstürzende Bäume oder abbrechende Äste ist die Beweislastumkehr zu beachten – der Baumbesitzer muss seine Schuldlosigkeit beweisen!

Der Besitzer des den Schaden verursachenden Baumes sollte daher von sich aus möglichst rasch möglichst alle Beweise sichern!
(Herbst, Kanduth, Schlager; Der Baum im Nachbarrecht, 2012)